Eine leichtfertige, eine vorsätzliche und eine versuchte Geldwäsche brachte einen 19-jährigen Azubi aus Burgebrach ins Amtsgericht Bamberg. Der Angeklagte soll sein Konto mehrfach für einen nigerianischen Bekannten seiner Mutter zur Verfügung gestellt haben. Als dann größere Summen eintrudelten, hob er diese ab und gab sie an den Westafrikaner weiter.
Die Kontobewegungen sind vollkommen unauffällig. Nur wenige Buchungen laufen über die Bücher. Die höchste Summe beträgt einige hundert Euro Ausbildungsvergütung. Doch dann häufen sich im September und November 2017 die ominösen Gutschriften. Zuerst sind es 3750 Euro von einem Hersteller chirurgischer Laser aus Lindau. Wenige Wochen später sind es noch einmal 3750 Euro, diesmal von einer Pflanzenschutzfirma aus Brüssel. Lange bleibt das Geld aber nicht liegen. Noch am selben Tag hebt der Angeklagte alles wieder ab. Dann übergibt er die Scheine auf einem Parkplatz. Die Sparkasse Bamberg indes wird hellhörig und erstattet Anzeige wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Wie die Kripo herausfindet, haben gefälschte E-Mails dazu geführt, dass die Gelder in Bamberg landeten. Den geschädigten Firmen wurde mit einer Maskierung der Absenderadresse vorgegaukelt, es handle sich um Seminargebühren, die von der jeweiligen Geschäftsleitung angewiesen seien. Beim dritten Anlauf, diesmal sind es stolze 10.700 Euro, die auf dem Konto des Bruders des Angeklagten auflaufen, greift die für Wirtschaftsdelikte zuständige Staatsanwaltschaft Hof zu. Sie nimmt das Geld "in Arrest".
"Übliche Masche"
Diesmal zeigt sich, dass ein schwäbischer Single das Opfer ist. Der hatte auf einem Dating-Portal die große Liebe getroffen und der schönen Unbekannten gutgläubig das Geld überwiesen. Dabei gab es "Loretha Collins" gar nicht und heiraten wollte sie den Mann aus Göppingen schon gar nicht. "Das ist eine übliche Masche, die seit über zwanzig Jahren läuft", so eine Kripobeamtin. Dafür habe sich der Begriff "Nigeria-Connection" eingebürgert.
In der Version des Angeklagten hörte sich die Geschichte zuerst ganz harmlos an. Der ehemalige Lebensgefährte seiner Mutter habe gefragt, ob er nicht einmal sein Konto nutzen könne. Es gehe um Fahrzeuge, die nach Nigeria verschifft würden, und er habe derzeit Probleme mit seiner Bank. "Da habe ich ja gesagt." Doch bei einer Transaktion blieb es nicht. Weil der Bekannte gedroht habe, seiner Mutter etwas anzutun, belog der Angeklagte sogar die Polizei. Dabei erfand er einen Studenten namens Frank, der angeblich der Hintermann gewesen sein solle. Dass das Geld aus kriminellen Machenschaften stamme, das habe er nicht gewusst, rechtfertigte er sich vor Jugendrichter Martin Waschner und dessen beiden Schöffen. Der Vorsitzende Richter hielt "die Story für nicht nachvollziehbar", auch weil nichts von Autohandel auf den Kontoauszügen zu lesen gewesen sei.
Staatsanwalt Christoph Wedekind hatte wenig Verständnis für das Vorgehen des Angeklagten, der zwar beim ersten Mal "noch reichlich blauäugig" gehandelt hätte. Aber schon beim zweiten Mal hätte ihm klar sein müssen, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Die dritte Tat indes zeige, dass es eine enge Abstimmung des Angeklagten mit dem Nigerianer gegeben habe. Immerhin beging man die Straftat, nachdem der Angeklagte bereits Bekanntschaft mit den Ermittlern gemacht hatte. Auch wich der Angeklagte auf das Konto seines Bruders aus.
Nicht vorbestraft
Am Ende des kuriosen Verfahrens folgte das Jugendschöffengericht dem Antrag des Staatsanwaltes, der für den bislang nicht vorbestraften Jungen ein Jahr Jugendstrafe zur Bewährung gefordert hatte und nicht etwa dem Freispruch des Pflichtverteidigers Helmut Gebhardt (Bamberg). Damit der junge Mann merkt, dass er etwas falsch gemacht hat, muss er als Auflage 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten.
Schmerzhafter sind indes die finanziellen Folgen. Denn der Angeklagte muss für den Schaden von 7500 Euro aufkommen. Obwohl er nach eigener Aussage alles weitergegeben und nichts als Provision für sich behalten habe. "Wenn das so gewesen wäre, hätte es sich um gewerbsmäßige Taten gehandelt, und Sie wären hier nicht als freier Mann hinausgegangen" so Richter Waschner.