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Identitätsdiebstahl - Schutz - Vorbeugung

#1 von Roadrunner , 14.09.2016 20:55

Zitat

Schutz vor Missbrauch
Schufa bietet Service gegen Identitätsklau


Werden der eigene Name oder persönliche Daten von Dritten benutzt, ist das Betrug. Dieser kann teure Folgen für das Opfer haben. Um weiteren Schaden abzuwenden, bietet die Schufa ihre Hilfe an.

Bei Identitätsdiebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei unerlässlich.

Opfer von Identitätsdiebstahl im Internet können sich seit Donnerstag bei der Auskunftei Schufa melden - und so kostenlos dem weiteren Missbrauch ihrer Daten vorbeugen. Die Schufa informiert ihre Vertragspartner, in diesem Fall meist Online-Händler, die weitere Betrugsversuche erkennen und verhindern können, wie Unternehmenssprecher Ingo Koch sagte. Die Schufa bietet Privatverbrauchern schon seit längerem auch gegen Gebühr den Schutz vor Identitätsmissbrauch.

Grund für das neue Angebot der Schufa sei die steigende Zahl der Fälle von Identitätsdiebstahl. In einer Umfrage der Schufa unter 2000 Verbrauchern gaben jüngst elf Prozent an, dass jemand anders unter ihrem Namen schon einmal im Internet eingekauft habe. Rechnung und Mahnungen gehen an das Opfer, der Händler bleibt meist auf seiner Forderung sitzen.

"Das ist ein Problem, und wir wollten handeln", sagte der Unternehmenssprecher. Mit dem neuen Service für Identitätsdiebstahlopfer leiste die Schufa auch einen Beitrag zur gesellschaftlichen Aufgabe, Verbraucher zu schützen.

Händler, aber auch Telekommunikationsanbieter oder Versicherungen nutzen die Schufa, um die Identität und Bonität eines Kunden zu überprüfen. Bei einem gemeldeten Identitätsmissbrauch erhalten sie künftig eine Warnung und können sich beim Käufer rückversichern, ob dieser tatsächlich etwas bestellt oder gekauft hat. Voraussetzung für die Meldung eines Identitätsdiebstahls bei der Schufa ist, dass das Opfer zuvor eine Anzeige bei der Polizei erstattet hat.

Schon seit rund 18 Monaten bietet die Schufa Verbrauchern an, sie bei einem Identitätsdiebstahl im Internet zu informieren - und bei der Löschung oder Sperrung missbräuchlich verwendeter Daten zu helfen. Gegen eine Einmalzahlung und eine monatliche Gebühr überwacht die Schufa täglich, ob persönliche Daten eines Kunden im Netz genannt werden, und informiert ihn per SMS oder E-Mail, wie das Unternehmen erklärte. Werden Daten zu Unrecht veröffentlicht, fordert die Schufa bei den verantwortlichen Stellen, diese zu löschen oder zu sperren.

Persönliche Daten - Adressen, Ausweise, Bankkonten, E-Mail-Konten, Kredit- und Kundenkarten - seien von Unbefugten häufig sehr einfach zu beschaffen und würden auf einschlägigen Internetseiten gehandelt, erklärte die Schufa. Laut Unternehmenssprecher Koch hat die Schufa rund zwei Millionen Privatkunden, die den Schutz vor Identitätsmissbrauch oder ähnliche Dienstleistungen nutzen. Die Schufa ist die größte deutsche Auskunftei mit Einträgen über 66 Millionen Verbraucher.



© http://www.n-tv.de/ratgeber/Schufa-biete...le18547371.html

Zitat
Angriff aufs virtuelle Ich
Was hilft gegen Identitätsdiebstahl im Netz?


Der Computer muss auf Schadprogramme hin überprüft und gegebenenfalls davon befreit werden.

Wer im Internet surft, E-Mails schreibt oder Geschäfte tätigt, muss sich vor Identitätsdieben in Acht nehmen. Sie wollen persönliche Daten von Nutzern stehlen - damit bestellen sie dann etwa beim Internethändler oder buchen über den Online-Banking-Zugang des Opfers Geld ab. Laut einem Bericht des Radiosenders NDR Info werden inzwischen auch vermehrt Online-Shops für gefälschte Markenprodukte unter falschem Namen betrieben. Um die Gefahren durch Identitätsklau zu minimieren, sollten Nutzer Vorsorge treffen.

Wie stehlen Täter persönliche Daten?

Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) installieren die Datendiebe meist spezielle Schadsoftware auf den Rechnern der Betroffenen, um die Daten auszulesen. Dazu schicken sie zum Beispiel eine E-Mail mit verseuchtem Anhang - wird dieser geöffnet, wird die Software unbemerkt auf dem Computer installiert.

Verbreitet ist auch die Methode, dass Kriminelle in der E-Mail als seriöse Unternehmen, etwa als Bank, auftreten und den Empfänger darum bitten, ihnen Kontodaten und Ähnliches zu schicken. Oft bieten sie dazu ein täuschend echtes Online-Formular an, das der Nutzer ausfüllen soll.

Vorsicht ist auch bei offenen WLAN-Netzen geboten: Sitzt ein Nutzer im Café und loggt sich dort über das offene WLAN beim Online-Shop oder sozialem Netzwerk ein, können die eingegebenen Daten unter Umständen mit Spezialprogrammen eingesammelt werden. Ähnliche Vorsicht ist auch bei öffentlichen Computern geboten, etwa in Internetcafés.

Wie können sich Verbraucher schützen?

Beim Internetsurfen über öffentliche Rechner oder im offenen WLAN sollten am besten keine persönlichen Daten eingegeben werden. Auf dem eigenen Computer müssen ein Anti-Viren-Programm und eine Firewall installiert sein, die genauso wie das Betriebssystem und der Browser regelmäßig aktualisiert werden müssen. Daten aus unbekannten Quellen sollten Nutzer nie herunterladen und fragwürdige E-Mails löschen, auf keinen Fall aber antworten, Anhänge öffnen oder angegebenen Links folgen.

Was müssen Betroffene tun, bei denen Datendiebe zugeschlagen haben?

Der Computer muss auf Schadprogramme hin überprüft und gegebenenfalls davon befreit werden. Anschließend sollte der Betroffene seine Passwörter ändern. Unrechtmäßige Bestellungen muss der Geprellte laut Verbraucherschützern nicht zahlen, weil er selbst mit dem Verkäufer keinen Vertrag eingegangen ist. Das jeweilige Unternehmen sollte aber auf jeden Fall schriftlich über den Identitätsdiebstahl informiert werden. Auch eine Strafanzeige der Polizei ist unbedingt ratsam.

Was müssen Verbraucher unternehmen, wenn ihr Konto geknackt wurde?

Wer unrechtmäßige Abbuchungen vom Bankkonto bemerkt, sollte umgehend die Bank informieren. Das gilt auch für gehackte Kreditkarten oder andere Bezahldienste. Abgänge über ein Lastschriftverfahren lassen sich binnen acht Wochen rückgängig machen, bei rechtswidrigem Zugriff auf das Konto in Rücksprache mit der Bank auch noch länger. Bei ungewollten Überweisungen ist es schwieriger - hat der Kunde nach Auffassung der Bank beim Umgang mit den Zugangsdaten zum Online-Banking grob fahrlässig gehandelt, wird sie ihm den Schaden nicht ersetzen.



© http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-hilft-ge...le16121621.html



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