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Neue Masche?

#1 von guti ( gelöscht ) , 11.08.2011 15:28

Könnte das eine neue Masche der Muggus sein?

Gelesen beim Polizeipräsidium München unter Presse:

http://www.polizei.bayern.de/muenchen/ne...dex.html/141460

1259. Betrugsdelikte mit den sog. “Überzahlschecks“
-Warnhinweis

In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Betrugsfällen bei Verkaufgeschäften im Internet durch die sogenannten “Überzahlschecks“.

Hierbei ist die gängige Täterpraxis wie folgt zu verstehen:

Der später Geschädigte möchte über das Internet etwas verkaufen, wie z. B. seinen alten Pkw. Er setzt als Verkaufspreis beispielsweise 5.000 Euro an. Es meldet sich daraufhin ein Interessent per E-Mail bei ihm, der angibt in England zu wohnen. Ohne große Verhandlungen zu führen, ist dieser Interessent sofort bereit, die geforderte Summe zu zahlen. Ein paar Tage später erhält der Verkäufer dann einen Scheck zugeschickt, der z. B. auf die Summe von 10.000 Euro ausgestellt ist. Der Betrüger kontaktierte ihn dann mit der Bitte, ihm den Überzahlbetrag doch zurückzuschicken. Am besten mit einer Barüberweisung z. B. per Western Union. Der Geschädigte löst daraufhin den Scheck bei seiner Bank ein und erhält die 10.000 Euro gut geschrieben. Allerdings mit dem Vermerk E. v. (Eingang vorbehalten). Da die meisten diesen Eintrag übersehen oder von Haus aus nicht verstehen, wird davon ausgegangen, dass das Geld nun ihr Eigentum ist. Aus diesem Grund wird dann das überzählige Geld auch zurücküberwiesen. Einige Wochen später stellt sich bei der Bank dann heraus, dass der Scheck gefälscht oder gestohlen ist und das Geld wird wieder zurückgebucht. Der Geschädigte hat dann in diesem Beispielfall einen Verlust von 5.000 Euro.

Fälle aus dem Jahr 2011 mit dieser Täterpraxis:
Im Juni 2011 wollte ein 34-jähriger Münchner den Pkw seiner Frau im Internet (automobile.de) verkaufen. Es meldete sich per E-Mail ein Käufer, der angeblich aus England ist. Dieser schickte einen Scheck über 25.000 Pfund (umgerechnet ca. 28.035 Euro). Der Pkw war aber nur für 17.000 Euro angeboten worden. Der Münchner sollte nun 5.000 Euro per Barscheck mit der Western Union zurücküberweisen, dann würde der Pkw abgeholt werden. Nachdem der Münchner von seiner Bank die Information bekam, dass der Scheck bis zu 3 Jahre aus dem Ausland wieder zurückgeholt werden könnte, wurde ihm das Ganze doch zu unsicher. Er teilte dem Käufer daraufhin per E-Mail mit, dass er den Kauf nun rückgängig machen will. Derweil stellte sich bei der Bank heraus, dass der Scheck gestohlen war und das Geld wurde somit auch wieder von seinem Konto abgebucht. Aufgrund des schlechteren Wechselkurses erlitt er dadurch einen Verlust von 800 Euro.

Im Juli 2011 hatte ein 49-jähriger Münchner in dem Internetportal der Zeitung Kurz und Fündig "Quoka" einen Bierkrug zum Verkauf eingestellt. Nach kurzer Zeit meldete sich ein englischsprachiger Interessent, der mit dem Kaufpreis von 30 Euro einverstanden war. Nach diversem E-Mail-Verkehr erreichte den Verkäufer ein Brief mit einem Scheck in Höhe von 1500 Pfund. Da ihm das komisch vorkam, ging er zur Polizei und zeigte dies an. Es stellte sich heraus, dass der Scheck gestohlen war.

Im Juli 2011 wollte ein 56-jähriger Münchner sein Auto über das Internet verkaufen. Ein Interessent aus England meldete sich dann bei ihm. Für den Verkauf erhielt er einen Scheck als Bezahlung zugeschickt. Allerdings trat der Käufer kurz darauf wieder von dem Kauf zurück und bat um eine Rückzahlung des Geldes. Dieser Bitte kam der Münchner auch nach und es wurden umgerechnet 4629,23 Euro per Barüberweisung nach England transferiert. Kurz darauf zog die Bank den gesamten Scheckbetrag vom Konto des Geschädigten wieder ein, da sich herausgestellt hatte, dass der Scheck gestohlen war.

Warnhinweis:
Auch hier ist wieder eine neue Form von Betrugskriminalität durch das Internet ermöglicht worden. Aber man kann sich hier durch Vorsichtsmaßnahmen schützen.
Bei Verkaufsgeschäften im Internet sind darum folgende Punkte zu beachten:

Bezahlungen mit Schecks, vor allem wenn sie überhöhte Beträge erhalten, sollten grundsätzlich abgelehnt werden.
Sollte man trotzdem eine Bezahlung per Scheck erwägen, unbedingt bei der Bank über mögliche Risiken aufklären lassen.
Für sich persönlich die Sinnhaftigkeit der Transaktion hinterfragen (warum sollte eine Person aus England z. B. einen überteuerten Pkw aus Deutschland kaufen?).


guti

RE: Neue Masche?

#2 von schmubo , 11.08.2011 18:14

Diese Masche ist nicht neu und uns bestens bekannt.

Wenn fremde Menschen Bargeld per Western Union oder MoneyGram haben wollen, sollten immer alle Alarmglocken klingeln, auch wenn die Erklärungen des Geldempfängers, warum keine Banküberweisung möglich ist, sich in vielen Fällen durchaus plausibel anhören.


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zuletzt bearbeitet 11.08.2011 | Top

   

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